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Exkurs - Die Tötungsverbrechen in der Landesheilanstalt Hadamar (1941–1945)

Die Landesheilanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn wurde zwischen 1941 und 1945 zu einem der zentralen Tatorte nationalsozialistischer „Euthanasie“-Verbrechen. In zwei systematischen Phasen wurden dort insgesamt rund 14.000 Menschen ermordet.

Phase 1: „Aktion T4“ (Januar bis August 1941)

Am 13. Januar 1941 begann in Hadamar die erste Phase der Tötungen im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“. Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen wurden als „lebensunwertes Leben“ eingestuft und gezielt ermordet.

Im Keller der Anstalt wurden eine Gaskammer und ein Krematorium eingerichtet. Zwischen Januar und August 1941 starben hier über 10.000 Menschen durch Vergasung mit Kohlenmonoxid. Die Leichen wurden verbrannt, Todesursachen in den Urkunden gefälscht.

Nach Protesten – unter anderem durch Bischof Clemens August Graf von Galen – stellte die NS-Führung die Aktion T4 offiziell am 24. August 1941 ein.

Phase 2: „Dezentrale Euthanasie“ (August 1942 bis März 1945)

Bereits im August 1942 wurde die Landesheilanstalt Hadamar erneut zur Tötungsanstalt. Die zweite Phase lief unter dem Decknamen „dezentrale Euthanasie“ (teils auch „Aktion Brandt“ genannt). Die Morde erfolgten nun durch Medikamentenüberdosierung, gezielte Unterernährung oder unterlassene medizinische Hilfe.

In dieser Zeit wurden rund 4.400 weitere Menschen durch das Klinikpersonal ermordet – meist im Verborgenen. Die Opfer wurden in Massengräbern auf dem anstaltseigenen Friedhof bestattet, oft unter falschem Namen und mit erfundenen Todesursachen wie „Darmgrippe“.

Befreiung und Aufarbeitung

Am 26. März 1945 wurde die Anstalt von US-amerikanischen Truppen befreit. Die vorgefundenen Dokumente, Grabfelder und Überlebenden führten zu ersten Gerichtsprozessen gegen das Personal. Der sogenannte „Hadamar-Prozess“ 1945/46 war einer der ersten alliierten NS-Prozesse nach dem Krieg.

Der Chefarzt Dr. Wahlmann wurde in zwei Prozessen (1945 und 1947) wegen Kriegsverbrechen und Anstiftung zum vielfachen Mord verurteilt. 1945 erhielt er eine lebenslange Haftstrafe, 1947 wurde zunächst die Todesstrafe verhängt, die nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland in lebenslange Haft umgewandelt wurde. 1953 wurde er begnadigt und aus der Haft entlassen.

Heute erinnert die Gedenkstätte Hadamar an die Opfer und dokumentiert die Hintergründe der Verbrechen.




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