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Name: Alex Kamp



Geburtsdatum: 07.11.1910
Geburtsort: ?
Sterbedatum: 09.04.1945
Sterbeort: Lüdenscheid



Alte Wache 1

 Zeitungstext: Todesstrafe für Verräter. Am Montag, dem 9. April wurden in Lüdenscheid drei Wehrmachtsangehörige wegen Verrats an der deutschen Sache durch den Spruch des Standgerichts zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am frühen Morgen vollstreckt. Die Leichen der Hingerichteten wurden als abschreckendes Beispiel auf dem Adolf-Hitler-Platz zur Kenntnis der Öffentlichkeit gebracht. Wer den Tod in Ehren fürchtet, stirbt ihn in Schande.

Alex Kamp war einer der drei in Lüdenscheid am 9.April 1945 standrechtlich erschossenen Wehrmachtsangehörigen (zusammen mit Heinrich Wiegmann und Fritz Gass), denen Fahnenflucht vorgeworfen wurde.

Der Lüdenscheider Generalanzeiger meldete am 10.April 1945:

"Todesstrafe für Verräter. Am Montag, dem 9. April wurden in Lüdenscheid drei Wehrmachtsangehörige wegen Verrats an der deutschen Sache durch den Spruch des Standgerichts zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am frühen Morgen vollstreckt. Die Leichen der Hingerichteten wurden als abschreckendes Beispiel auf dem Adolf-Hitler-Platz zur Kenntnis der Öffentlichkeit gebracht. Wer den Tod in Ehren fürchtet, stirbt ihn in Schande."


(Quellen: Matthias Wagner: "Geschichte Lüdenscheids in der Zeit der Weltkriege, Demokratie und Diktatur 1914–1949", ISBN: 978-3-7395-1214-3, ebd. S. 416 // "Lüdenscheider Gedenkbuch für die Opfer von Verfolgung und Krieg der Nationalsozialisten 1933-1945", HG: Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, Friedensgruppe Lüdenscheid, 2. überarbeitete und ergänzte Auflage: Lüdenscheid, den 1. Sptember 2007, ebd. S. 40 ff: https://www.friedensgruppe-luedenscheid.de/files/gedenkbuch_2_aufl.pdf // https://www.friedensgruppe-luedenscheid.de/files/2008_05_07_mahn_kriegsende.pdf // https://lokaldirekt.de/news/im-april-1945-hatte-der-schrecken-ein-ende )

Exkurs - Fahnenflüchtige in der Wehrmacht im Nationalsozialistischen Deutschland

Hintergrund und Definition

Der Begriff Fahnenflüchtige bezeichnet das unerlaubte Verlassen der militärischen Einheit oder des Dienstortes während des Militärdienstes, ohne die Erlaubnis der zuständigen Vorgesetzten. In der Wehrmacht des NS-Staates galt Fahnenflucht nach strengen militärischen Vorschriften als schweres Vergehen, das mit drakonischen Strafen geahndet wurde – im schlimmsten Fall mit dem Tod.

Die Situation im Krieg

Gerade in den letzten Kriegsjahren stieg die Zahl der Soldaten, die unter extremem physischen Stress, moralischer Erschöpfung und Aussichtslosigkeit die Flucht aus der Front oder Einheit suchten. Die nachlassende Kriegsführung, schwere Verluste, die Aussicht auf Tod oder Gefangenschaft und die zunehmende Demoralisierung führten dazu, dass das Verlassen der Truppe häufig vorkam, aber in keinem Fall geduldet oder entschuldigt wurde.

Militärische und politische Repressionen gegen Fahnenflüchtige

Das NS-Regime richtete Standgerichte ein, die häufig ohne gerechte Verfahrensgarantien Todesurteile gegen „Deserteure“ und andere Soldaten verhängten, die sich unrechtmäßig entfernten. Die Exekutionen sollten vor allem abschreckende Wirkung entfalten, um die Disziplin innerhalb der Wehrmacht aufrechtzuerhalten und einen rigorosen Dienstzwang in der angespannten Kriegslage sicherzustellen.
Soldaten, die ihre Urlaubsscheine fälschten oder unentschuldigt fernblieben, riskierten das Leben.

Beispiel: Der Fall Herbert Klein – Todesurteil wegen Fahnenflucht

Herbert Klein war ein junger Hilfskellner, der während des Zweiten Weltkriegs als Soldat in der Wehrmacht diente. Er wurde mehrfach wegen unerlaubtem Verlassen seiner Einheit bestraft, nachdem er sich ohne Genehmigung entfernte, um eine Frau in Hamburg zu treffen, zu der er eine starke persönliche Bindung hatte. Klein gab an, von dieser Frau immer wieder zur Flucht animiert worden zu sein. Trotz seines persönlichen Umfelds bewerteten die Militärgerichte ihn als „vollkommen verdorbenen Menschen“ und „unverbesserlich“.

Die Wehrmachtjustiz verhängte gegen Herbert Klein die Todesstrafe, indem sie die Aufrechterhaltung der „Manneszucht“ als unbedingt nötig einstufte. Am 10. März 1945 wurde Herbert Klein im Alter von 23 Jahren hingerichtet. Sein Fall zeigt, wie rigoros und unerbittlich die NS-Militärgerichte bei Fällen von Fahnenflucht vorgingen, selbst wenn persönliche Motive oder psychische Belastungen vorlagen.

Kontext und Bedeutung

Trotz vieler Verurteilungen kamen nicht alle Fälle vor ein Todesurteil, doch wurden laut Studien bis zu 30.000 Todesurteile in der Wehrmacht ausgesprochen, von denen etwa 23.000 vollstreckt wurden. Besonders in den letzten Kriegsjahren nahm die Zahl der Verurteilungen und Exekutionen zu – auch, um die Disziplin an der Heimatfront und an der Front aufrechtzuerhalten.

Die Todesstrafe für Fahnenflucht diente vor allem der Abschreckung und wurde oft ohne umfassende Verteidigungsrechte verhängt.
Heute gelten die meisten dieser Verurteilungen als Unrecht, und die Opfer werden eher als bedauernswerte Menschen gesehen, die unter einem repressiven Regime litten.

Quellen und weiterführende Literatur

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